Neues Rechtsdienstleistungsgesetz ignoriert Verbraucherinteresse

Der von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf für ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz zielt nach Auffassung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in wesentlichen Punkten am Verbraucherinteresse vorbei.

Entgegen dem von der Bundesregierung postulierten Ziel, mit der Reform den aktuellen Lebensverhältnissen der Verbraucher besser gerecht zu werden, sollen jetzt ausgerechnet Rechtsschutzversicherte vor einer Rechtsberatung durch ihren Versicherer geschützt werden, heißt es.

Gerhard Horrion, Vorsitzender des Rechtsschutz-Fachausschusses im GDV: „Die Bundesregierung ist offenbar der Auffassung, dass es den Rechtsschutzversicherern vor allem darum gehe, ihre Kunden abzuweisen, um womöglich die Kosten für einen Rechtsstreit zu drücken. Dabei wird völlig verkannt, dass es gerade im wirtschaftlichen Interesse der Versicherer liegt, ihre Kunden zu deren Vorteil in Rechtsfragen zu begleiten. Auch auf Verbraucherseite ist die Beratung durch den Versicherer gewollt. In einer repräsentativen Prognos-Umfrage wünschten dies immerhin 73 Prozent der Befragten.“

In den europäischen Nachbarländern seien Rechtsdienstleistungen durch Versicherungen ein durchgängig akzeptierter Teil der Rechtspflege. In keinem EU-Mitgliedsstaat sei jemals ein Mangel an Beratungsobjektivität beanstandet worden. Vielmehr werde den Versicherten die Hemmschwelle vor dem Gang zum Rechtsanwalt genommen und eine rechtliche Orientierung ermöglicht.

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