Krankenkasse: Behandlung auf Europa-Karte

In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wird jetzt nach und nach die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die „European Health Insurance Card (EHIC)“ ersetzt den bisherigen Auslandskrankenschein (E 111). Gültig ist die EU-Karte ab 1. Juli 2004.

Ein gesetzlich Krankenversicherter muss zukünftig nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen, berichtet der AOK Bundesverband. Dieses bürokratische Verfahren entfällt durch die neue Europäische Krankenversichertenkarte. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum.

Die Europäische Krankenversichertenkarte wird den Versicherten entweder zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte oder auf deren Rückseite zur Verfügung gestellt. Die separate EU-Karte gilt nicht innerhalb Deutschlands. Die EU-Karte ist eine Übergangslösung. Wenn die neue elektronische Gesundheitskarte ab 2006 in Deutschland eingeführt wird, enthält diese auf der Rückseite automatisch die europäische Variante.

Weil die flächendeckende Einführung der „EuroCard“ für Patienten zum Stichtag 1. Juni nicht zu schaffen war, hat man sich auf Übergangslösungen verständigt. Alle Auslandskrankenscheine, die vor dem 31. Mai 2004 ausgestellt wurden, bleiben bis Ende dieses Jahres gültig. Krankenkassen

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