Steuererklärung 2007: Fristen wahren – Steuern sparen

Steuererklärung 2007: Fristen wahren - Steuern sparen Muss ich eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Bis wann will das Finanzamt meine Unterlagen sehen? Wie kann ich die Abgabefrist verlängern? Der folgende Text gibt Ihnen die passenden Antworten.

Erklärung abgeben: Freiwillig oder Pflicht?

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(dhe) Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, wenn

– sie mehr als 410 Euro an Sozialleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld, im Veranlagungsjahr 2007 bekamen.

– sie als Arbeitnehmer Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug hatten und diese über einen Jahresbetrag von 410 Euro lagen.

– sie 2007 bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.

– ein Ehegatte auf Steuerklasse V oder VI im letzten Jahr arbeitete.

– ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007 stand.

Ein Rentner muss eine Steuererklärung abgeben, wenn seine Jahreseinkünfte – nach Abzug von sämtlichen Freibeträgen – den Betrag von 7.664 Euro übersteigen.

Das sind die gängigsten Voraussetzungen für eine Steuererklärungspflicht. Ein Abgabepflichtiger hat jetzt die Wahl: Entweder gibt er die Steuererklärung mit den ganzen Belegen und der Steuerkarte bis einschließlich Montag, den 2. Juni 2008, beim Finanzamt ab oder er stellt unmittelbar einen Antrag auf Fristverlängerung.

Antrag für Fristverlängerung downloaden

Ein entsprechendes Schreiben muss man nicht selbst formulieren, man kann unseren Muster-Antrag als pdf-Datei herunterladen , ausdrucken, ausfüllen und abschicken. Den Grund für die Fristverlängerung, sei es Arbeitsüberlastung, längere Krankheit, fehlende Belege oder Ähnliches, trägt man aber noch ein.

Hilft ein Steuerberater oder ein Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins bei der Steuererklärung, kann man sich den Antrag sparen, denn die „Pflichtabgabe-Frist“ verlängert sich automatisch bis zum Jahresende.

Wann lohnt sich eine freiwillige Steuerklärung? Das erfahren Sie auf der nächsten Seite.